Experten Tipp: Kombinieren, aber richtig!
Bewertungskriterien im Überblick
- Abstand Räder zur Bremse: mindestens zwei Millimeter
- Abstand Räder zu Spurstangen, Lenker, Stabis, Federbeinen, Federn und Dämpfern: mindestens vier Millimeter
- Abstand Räder zu allen anderen Bauteilen: mindestens sechs Millimeter
Reifen sind weit mehr als nur schicke Accessoires. Neben dem Fahrwerk, den Bremsen und der Lenkung sind sie maßgeblich für die Sicherheit verantwortlich und sollten daher pfleglich behandelt werden. Für Neureifen gilt: Lieber ein paar Euro mehr in hochwertige Markenreifen investieren, als durch den Kauf von (oftmals gefährlichen) Billigreifen an der falschen Stelle zu sparen.
Wie kaum ein anderes Fahrzeugteil tragen Reifen zum Erscheinungsbild des gesamten Fahrzeugs bei. Zumindest dann, wenn sie auf schicken Alufelgen montiert sind. Dabei haben Reifen wesentlich mehr Aufgaben zu meistern, als nur „Gummipolster“ für die Eyecatcher aus Leichtmetall zu sein. Sie müssen unter allen Fahrbedingungen den Kontakt zur Fahrbahn halten, dabei ausreichend dämpfen sowie zuverlässig Lenk-, Beschleunigungs- und Bremskräfte übertragen.
Die Profiltiefe muss in Deutschland aktuell mindestens 1,6 Millimeter betragen. Einen groben Anhaltspunkt liefern hier die sogenannten TWI-Punkte (Tread Wear Indicator). Je nach Hersteller sind diese Stege mindestens 1,6 Millimeter hoch. Sobald das Profil auf ihrer Höhe angelangt ist, bedeutet dies, dass ein Reifenwechsel nötig ist.
Die gesetzlich vorgeschriebenen 1,6 Millimeter beziehen sich allerdings auf die Hauptprofilrillen. Die Profilrillen der Innen- und Außenflanken müssen keine Mindestprofiltiefe aufweisen. Allerdings haben sie eine Wasser abführende Funktion und müssen daher zumindest sichtbar beziehungsweise fühlbar sein. Ist dies nicht mehr der Fall, gilt der Reifen als abgefahren. Wer erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro plus einen Punkt in Flensburg.
Oft beginnen Tuning-Maßnahmen mit dem Tausch der serienmäßigen (schmalen) Rad-Reifen-Kombination und der Montage von optisch ansprechenden Alufelgen. Dabei muss der neue Reifen hinsichtlich seiner Größe zum Fahrzeug passen. In modernen Fahrzeugen sind zahlreiche technische Helfer verbaut, deren einwandfreie Funktion mit der im Steuergerät des Fahrzeugs hinterlegten Reifengröße zusammenhängt. Aus diesem Grund muss der Abrollumfang der gewünschten Reifengröße mit dem der Serienbereifung zusammenpassen. Die gesetzlich zulässige Toleranzabweichung darf bei der Umrüstung maximal zwei Prozent betragen. Abgesehen davon muss unter allen Fahrbedingungen die Freigängigkeit der Räder in den Radhäusern gewährleistet sein.
Denn: Kommt es zum Kontakt zwischen Reifen und Radhauskante, ist die Verkehrssicherheit massiv gefährdet. Schlimmstenfalls droht ein Reifenplatzer bei voller Fahrt.
Stellt die Polizei derartige Beeinträchtigungen fest, droht das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die Freigängigkeit kann entweder statisch durch Diagonalverschränken oder dynamisch durch Kreisfahrten überprüft werden.